Patienteninformation

1. Was ist zum Ersttermin und jeder Behandlung mitzubringen?

  • unseren Aufklärungsbogen Osteopathie / Naturheilkunde (dieser wird Ihnen per E-Mail vorab zugeschickt und Sie können ihn zuhause in Ruhe ausfüllen)
  • Privatrezept falls vorhanden
  • alle Arztberichte, Röntgen-/MRT-Berichte, Laborbefund
  • Krankenkassen-Versicherungskarte
  • großes Badetuch

2. Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten der osteopathischen Behandlung wird heute von vielen Kassen bezuschusst. Hier finden Sie eine Liste von gesetzlichen Kassen, die sich an den Kosten der Behandlung beteiligen: Link
Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Kasse über die Kostenübernahme, da die Erstattungsbeträge und Zahlungsvoraussetzungen der einzelnen Kassen variieren können. In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) oder eine formlose ärztliche Bescheinigung. Diese können Sie dann zusammen mit Ihren Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Hier finden Sie einen Youtube-Link der ein sehr gutes Patientenaufklärungsvideo "Osteopathie und die Krankenkassen" zeigt.

3. Kostenerstattung durch private Krankenkassen
Die Bezuschussung Ihrer Rechnung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags, sofern dieser Heilpraktikerleistungen (GebüH) beinhaltet. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsvoraussetzungen. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für eine Behandlung.

4. Kostenerstattung durch private Zusatzversicherungen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und über eine private Zusatzversicherung verfügen, die auch Heilpraktikerleistungen (GebüH) erstattet, können Sie Ihre Rechnung einreichen. Je nach Versicherungsvertrag werden Ihnen die Kosten erstattet, ggf. abzüglich eines Selbstbehaltes. Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für die Therapie. Zusätzlich dazu können Sie natürlich auch unsere Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Dazu benötigen Sie allerdings eine ärztliche Verordnung oder Überweisung für eine Behandlung.

5. Behandlungshonorar / Abrechnung
 
Es wird nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) je nach Krankheitsbild abgerechnet. Gesetzlich Versicherte und zusatzversicherte Kunden können bei uns nach der Behandlung ausschließlich bar bezahlen. Privat (Beihilfe und Vollprivat) Versicherte erhalten 1x monatlich eine Rechnung von unserem Abrechnungszentrum.

6. Rechtliche Situation der Osteopathie in Deutschland
Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Nach deutschem Recht dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde selbstständig ausüben.