Patienteninformation

1. Was ist zum Ersttermin und jeder Behandlung mitzubringen?

  • unseren Aufklärungsbogen Osteopathie / Naturheilkunde (dieser wird Ihnen per E-Mail vorab zugeschickt und Sie können ihn zuhause in Ruhe ausfüllen)
  • alle Arztberichte, Röntgen-/MRT-Berichte, Laborbefund
  • Krankenkassen-Versicherungskarte


2. Kostenerstattung durch private Krankenkassen
Die Bezuschussung Ihrer Rechnung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags, sofern dieser Heilpraktikerleistungen (GebüH) beinhaltet. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungsvoraussetzungen. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für eine Behandlung.

3. Kostenerstattung durch private Zusatzversicherungen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und über eine private Zusatzversicherung verfügen, die auch Heilpraktikerleistungen (GebüH) erstattet, können Sie Ihre Rechnung einreichen. Je nach Versicherungsvertrag werden Ihnen die Kosten erstattet, ggf. abzüglich eines Selbstbehaltes. Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für die Therapie.

4. Kostenübernahme durch private Krankenkassen / Zusatzversicherungen
Die Erstattung / Bezuschussung Ihrer Rechnung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages, sofern dieser Heilpraktikerleistungen nach GebüH beinhaltet. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungspraxis. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für eine Behandlung.

5.Behandlungshonorar / Abrechnung
Es wird nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) je nach Krankheitsbild abgerechnet. Gesetzlich Versicherte und zusatzversicherte Kunden können bei uns nach der Behandlung ausschließlich bar bezahlen. Privat (Beihilfe und Vollprivat) Versicherte erhalten 1x monatlich eine Rechnung von unserem Abrechnungszentrum.